22.05.2013

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Der Schweizerische Arbeitgeberverband

Organisation
Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist der Dachverband von über 70 regionalen und branchenweiten Arbeitgeberorganisationen. Er wurde 1908 in der juristischen Form eines Vereins als Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen gegründet. Sein Sitz befindet sich in Zürich. Neben economiesuisse, mit dem eine enge Arbeitsteilung besteht, und dem Schweizerischen Gewerbeverband gilt der Schweizerische Arbeitgeberverband als Spitzenverband der Wirtschaft, der gemäss Verfassung zur Vernehmlassung in eidgenössischen Angelegenheiten eingeladen wird.

Mitgliederbestand
Dem Arbeitgeberverband sind rund 35 Branchenarbeitgeberverbände und über 40 lokale oder regionale Arbeitgeberverbände angeschlossen. Die in den Mitgliedorganisationen des Arbeitgeberverbandes zusammengeschlossenen Unternehmen beschäftigen über 1 Million Arbeitnehmer.

Vorstand
Der Vorstand besteht aus je einem Vertreter der angeschlossenen Branchenverbände, aus Vertretern von Regionalverbänden und bis zu fünf weiteren frei zu wählenden Mitgliedern. Der Vorstand bestimmt die Richtlinien der Verbandspolitik; er entscheidet über grundsätzliche Stellungnahmen des Verbandes und Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern. Er wählt aus seiner Mitte Präsident, Vizepräsident, Quästor und die übrigen Mitglieder des Vorstandsausschusses.

Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle wird von einem Direktor, einem Vizedirektor und vier Mitgliedern der Geschäftsleitung geführt. Die wesentlichen Arbeitsgebiete der Geschäftsstelle sind:
- Beschäftigungs- und Arbeitsmarktfragen
- Arbeitsrecht und Gesamtarbeitsverträge
- Sozialpolitik
- Ausbildung
- Internationale Arbeitgeberpolitik

Internet
www.arbeitgeber.ch